Der Vercharterer stellt dem Charterer das Angelboot zu dem im Vertrag vereinbarten Termin sauber und vollgetankt zur Verfügung. Schäden an Schiff oder Ausrüstung, welche die Seetüchtigkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Haftung des Vercharterers für Fehlerhaftigkeit, Ungenauigkeit oder Fehlfunktion des zur Verfügung gestellten Materials ist ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung des Vercharterers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist diese auf den zweifachen Charterpreis begrenzt.
Bei Buchung des Angelbootes für einen bestimmten Zeitraum ist eine Anzahlung von 50% zu leisten.
Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Aufenthaltsantritt sind 100% des Gesamtbetrag zu leisten.
Rücktrittsgebühren:
0 bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn 50% vom Gesamtpreis,
ab 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn 100% vom Gesamtpreis.
Sollten Buchungen durch COVID19 (Nachweis) nicht wahrgenommen werden können bleiben Anzahlungen aufrecht.
Buchungen können dann zu einem anderen Termin wahrgenommen werden!
Der Charterer hat sich vor der Übernahme vom einwandfreien Zustand, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit des Angelbootes, dessen gesamten Ausrüstung einschließlich aller technischen Funktionen und ihres Inventars zu überzeugen und diese anhand einer Checkliste (Übernahmeprotokoll), welche vom Charterer und Vercharterer zu unterzeichnen ist und Bestandteil dieses Vertrages wird, zu bestätigen. Eventuelle Beanstandungen müssen vor Übernahme der Angelboot schriftlich auf der Checkliste dem Stationsleiter gemeldet und von diesem gegengezeichnet werden. Sämtliche nicht beanstandeten oder nach Übergabe auftretenden Mängel begründen keinerlei Schadenersatzansprüche und berechtigen den Charterer nicht, die Chartergebühr zu mindern oder einzubehalten. Dies gilt auch für versteckte Mängel, es sei denn, dass diese dem Vercharterer bekannt waren. Der Charterer muss dem Vercharterer spätestens bei Übernahme des Angelbootes alle Mitglieder der Crew mit Personalien benennen und versichert, keine anderen Personen an Bord zu nehmen.
Die Kaution in Höhe von 400,00 € entspricht der Selbstbeteiligung der für das Angelboot abgeschlossenen Versicherung und ist vor Übergabe des Angelbootes dem Vercharterer zu übergeben. Diese Kaution wird sofort zurückbezahlt, wenn das Angelboot, wie in diesem Vertrag vereinbart, zurückgegeben wird.
Im Falle einer Unmöglichkeit, seitens des Vercharterers, durch etwaige unvorhersehbare Verhältnisse, wird dem Gast der gesamte Betrag der Anzahlung rückerstattet.
Der Charterer verpflichtet sich, das gecharterte Angelboot wie sein Eigentum pfleglich und nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und alle Bootsgebräuche
einschließlich Flaggenführung zu beachten.
Der Charterer ist verpflichtet, sich bei Ankunft über die einzelnen Pflichten bei Benützung der Boote und speziell der Schiffahrtsregeln vor Ort zu
informieren.
Er verpflichtet sich weiter:
Die Benützung sämtlicher Leihgeräte wie Boot, Motor, Angelruten und Rollen, besteht ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Der Charterer verpflichtet sich:
Der Charterer verpflichtet sich, das Angelboot zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort mit vollen Tanks, gereinigt und entsprechend der Checkliste gestaut "wie übernommen" zurückzugeben. Der Charterer ist verpflichtet, bei Rückgabe des Angelbootes dem Vercharterer alle Schäden, Verluste und Havarien, insbesondere auch jedes Auflaufen und Aufsetzen unaufgefordert zu melden. Der Vercharterer überprüft den ordnungsgemäßen Zustand des Angelbootes. Über die Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, welches von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Sämtliche Reklamationen sind dem Vercharterer schriftlich gegen Empfangsbestätigung spätestens bei Rückgabe des Angelbootes mitzuteilen. Bei Beschädigung, Verlusten, Notwendigkeit von Reinigung, Auffüllen von Verbrauchsmaterial oder Betriebsstoffen oder sonstigen Ansprüchen des Vercharterers aus diesem Vertrag, erfolgt ein Einbehalt von der Kaution, entsprechend der vom Vercharterer geschätzten Kosten. Eine endgültige Abrechnung gegenseitiger Ansprüche erfolgt nach Vorliegen der tatsächlichen Ersatz- bzw. Reparaturkosten. Die Haftung des Charterers ist nicht auf die Kaution begrenzt.
Eine Verlängerung der Charter ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers zulässig. Wird das Angelboot, gleich aus welchem Grund, vom Charterer ohne eine solche Zustimmung verspätet zurückgegeben, so haftet der Charterer für alle daraus entstehenden Kosten einschließlich des etwaigen Ausfallens einer Anschlusscharter. Darüber hinaus bestehen die Verpflichtungen des Charterers aus diesem Vertrag fort, und der Charterer verpflichtet sich für die Zeit der Überschreitung zur Entrichtung eines um 30% erhöhten Charterentgeltes. Die Verpflichtung des Charterers zur Rückgabe des Angelbootes am vereinbarten Ort und Termin besteht unabhängig von der Wetterlage. Sollte dem Charterer eine vereinbarungsgemäße Rückgabe nicht möglich sein, so hat er unverzüglich nach Erkennen dieser Situation den Vercharterer telefonisch oder telegrafisch zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Vercharterer kann die Rückgabe an einem vereinbarten Übergabeplatz durchführen lassen oder darauf bestehen, dass der Charterer das Angelboot nach Besserung der Wetterlage an den vereinbarten Rückgabehafen überführt. In diesen und allen anderen Fällen des Verlassens des Angelbootes an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort trägt der Charterer alle hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Kosten für Charterausfälle, Rückführung des Bootes zu Lande bzw. Transfer einer Folgechartercrew usw. Für die Zeit einer eventuellen Rückführung des Angelbootes durch den Charterer oder den Vercharterer auf kürzestem Wege verpflichtet sich der Charterer zur Zahlung eines um 30% erhöhten Charterentgeltes. Der Vercharterer benachrichtigt Behörden und Rettungsdienste, wenn der Charterer mehr als 12 Stunden überfällig ist. Etwaige Kosten gehen zu Lasten des Charterers.
Der Vercharterer hat das Angelboot haftpflicht- und kaskoversichert (Unterlagen sind den Schiffspapieren beigefügt). Das persönliche Eigentum von Charterer und Crew ist nicht versichert, eine Unfallversicherung für die an Bord befindlichen Personen besteht nicht. Dem Charterer ist bekannt, dass falsche Angaben über seine Befähigungen oder die des Schiffsführers ebenso wie das Verlassen des vereinbarten Fahrtgebietes zum Verlust des Versicherungsschutzes und damit zur Haftung des Charterers führen können.
Als Fahrgebiet wird das jeweilige Zielland vereinbart.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters/der Firma. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Firma und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma örtlich und sachlich zuständige italienische Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Irrtümer Vorbehalten!