Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 Bean’s Welsboot.Di (kurz BWb.Di oder Vercharterer): Die AGB werden von Ihnen bei der Buchung eines Bootes anerkannt und sollten sorgfältig durchgelesen werden. Im Zuge der Buchung werden die AGB akzeptiert und sind Bestandteil des Vertrages.

 

1 Vertrag

Der Vertrag kommt in der Regel durch eine online Buchung zustande. Es erfolgt zunächst unverbindlich die Reservierung des Termins. Nach Erhalt der Rechnung und erfolgter Bezahlung ist die Vereinbarung verbindlich und der Vertrag rechtswirksam.

2 Zahlung

Nach online Buchung erhält der Vertragspartner die Rechnung via Email. Diese Rechnung ist zugleich die Buchungsbestätigung. Erst nach erfolgter Bezahlung (Anzahlung oder Gesamtbetrag, je nach Vereinbarung) ist die Vereinbarung verbindlich und der Vertrag rechtswirksam. Eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist sofort (innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung) zu überweisen. 

Der eventuelle Restbetrag soll spätestens 30 Tage vor Mietbeginn überwiesen werden. Der Vertragspartner erhält eine separate Rechnung. 

 

3 Rücktritt des Vertragspartners

Der Vertragspartner kann bis 30 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten und es erfolgt eine 100 %ige Gutschrift für einen Ersatztermin. Ab dem 29. Tag erfolgt eine 50 %ige Rücktrittspauschale wiederum in Form einer Gutschrift. Ab dem 9. Tag hat der Vertragspartner keinerlei Ansprüche auf eine Rückvergütung. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt generell keine Rückvergütung.

4 Umbuchung

Hat der Vertragspartner nach Vertragsabschluss Änderungswünsche hinsichtlich des Termins, entsteht BWB.DI in der Regel derselbe Verdienstentgang wie bei einem Rücktritt. Es bestehen daher dieselben Bedingungen wie in Punkt 3. Eine Umbuchung durch den Vertragspartner ist nur in schriftlicher Form gültig.

 

5 Rücktritt/ Kündigung durch Vercharterer

Werden die vereinbarten Zahlungsfristen durch den Vertragspartner nicht eingehalten, so ist BWB.DI berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

 

6 Abbruch der Bootsvermietung durch Vercharterer

Der Vertragspartner gibt generell sein Einverständnis, aus Sicherheitsgründen allen Aufforderungen und Anweisungen von BWb.Di während der Inanspruchnahme des Leihbootes Folge zu leisten. BWb.Di kann die Bootsvermietung jederzeit abbrechen, sollte der Vertragspartner sich nicht an die Regeln zur Benutzung des Leihbootes (s. Punkt 11) halten und/oder seine eigene Sicherheit bzw. die Sicherheit von anderen Personen gefährden. Unter anderem kann dies bei übermäßigem Alkoholkonsum der Fall sein. BWb.Di kann den Mietvertrag auch abbrechen wenn der Vertragspartner eine strafbare Handlung begeht. Bei Abbruch des Mietvertrages von BWb.Di aufgrund einer der hier angeführten Gründen erfolgt keinerlei Rückvergütung.

7 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführbarkeit der Bootsvermietung am Po stark vom Wettergeschehen abhängig ist. 

Der Vercharterer muss die gültigen Sicherheitsbestimmungen zugunsten des Vertragspartners in pflichtgemäßem Ermessen beachten. Sollte es aufgrund von Hochwasser, Windbedingungen, Wetterwarnungen oder anderen Ereignissen zu einem Ausfall der Bootsvermietung kommen, bestehen keine Ansprüche auf Rückvergütung.

 

 

8 Pflichten und Haftung des Vercharterer

Der Vercharterer stellt dem Charterer das Angelboot zu dem im Vertrag vereinbarten Termin sauber und vollgetankt zur Verfügung. Schäden an Schiff oder Ausrüstung, welche die Seetüchtigkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Haftung des Vercharterers für Fehlerhaftigkeit, Ungenauigkeit oder Fehlfunktion des zur Verfügung gestellten Materials ist ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung des Vercharterers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist diese auf den Charterpreis begrenzt.

 

9 Übernahme des Angelboots durch den Charterer

Der Charterer hat sich vor der Übernahme vom einwandfreien Zustand, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit des Angelbootes, dessen gesamten Ausrüstung einschließlich aller technischen Funktionen und ihres Inventars zu überzeugen. Eventuelle Beanstandungen müssen vor Übernahme des Angelbootes angesprochen werden. Sämtliche nicht beanstandeten oder nach Übergabe auftretenden Mängel begründen keinerlei Schadenersatzansprüche und berechtigen den Charterer nicht, die Chartergebühr zu mindern oder einzubehalten. Der Charterer muss dem Vercharterer spätestens bei Übernahme des Angelbootes alle Mitglieder der Crew mit Personalien benennen und versichert, keine anderen Personen an Bord zu nehmen.

10 Kaution

Die Kaution in Höhe von 400,00 € entspricht der Selbstbeteiligung der für das Angelboot abgeschlossenen Versicherung und ist vor Übergabe des Angelbootes dem Vercharterer zu übergeben. Diese Kaution wird sofort zurückbezahlt, wenn das Angelboot, wie in diesem Vertrag vereinbart, zurückgegeben wird.

 

Sämtliche während des Aufenthaltes eintretenden Beschädigungen an Booten, Stegen, Angelausrüstung oder sonstigen vor Ort befindlichen Gegenständen sind vor Ort in bar zu ersetzen. Eventuell eintretende Folgeschäden gehen auch zu Lasten des Vertragspartners und werden in Rechnung gestellt. 

 

Alle Leihboote sind haftpflichtversichert. Für Schäden oder Diebstahl an Booten oder der Ausrüstung haften der Charterer! Hierbei gilt der Zeitraum der Übernahme bis zur Rückgabe!

 

11 Nutzung durch den Charterer

Der Charterer verpflichtet sich, das gecharterte Angelboot wie sein Eigentum pfleglich und nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und alle Bootsgebräuche einschließlich Flaggenführung zu beachten.
Der Charterer ist verpflichtet, sich bei Ankunft über die einzelnen Pflichten bei Benützung der Boote und speziell der Schiffahrtsregeln vor Ort zu informieren.
Er verpflichtet sich weiter:

  • keinesfalls mehr als die höchstzulässige Personenzahl an Bord zu nehmen, das Angelboot nicht an Dritte zu überlassen und sie insbesondere nicht unter zu vermieten, nicht an Wettkämpfen jedweder Art teilzunehmen, keinerlei kommerzielle Tätigkeit mit dem Angelboot auszuüben und Tiere nur nach schriftlicher Genehmigung des Vercharterers an Bord zu nehmen.
  • alle gesetzlichen Bestimmungen aller von ihm besuchten Länder, insbesondere alle An- und Abmeldevorschriften zu beachten und alle erforderlichen Gebühren zu zahlen. Selbst bei schuldlosem Verstoß gegen irgendwelche Bestimmungen entbindet der Charterer den Vercharterer ausdrücklich von einer etwaigen Verantwortung aus seiner Stellung als Schiffseigner oder aller anderen Eigenschaften und haftet persönlich den entsprechenden Dienststellen für alle Verfahren, Gebühren, Geldstrafen und darüber hinaus dem Vercharterer für alle Pfändungen, Beschlagnahmungen usw. und daraus etwa resultierenden Folgeschäden.
  • keine Veränderungen an Angelboot oder Ausrüstung vorzunehmen und unterwegs alle notwendigen Pflegearbeiten vorzunehmen, das Angelboot und alle seine Einrichtungen vorschriftsmäßig zu warten und zur Reinigung keine scheuernden, ätzenden oder chlorhaltigen Putzmittel zu verwenden.

12 Haftung

Der Vertragspartner verzichtet automatisch auf alle Gewährleistungsansprüche gegen Pennitz Josef. Die angebotene Bootsvermietung kann nur auf eigene Gefahr gebucht und durchgeführt werden. Im Falle eines Unfalls können keine Schadensersatzansprüche des Vertragspartners und/oder Dritter Personen geltend gemacht werden. Der Vertragspartner ist während der Nutzung des Leihbootes dazu verpflichtet eine Schwimmweste zu tragen. Sollte der Vertragspartner auf das Tragen einer Schwimmweste verzichten, übernimmt Pennitz Josef keinerlei Haftung. Pennitz Josef übernimmt keine Haftung für den Verlust oder den Bruch von Sachen des Vertragspartners. Der Vertragspartner gibt generell sein Einverständnis, aus Sicherheitsgründen allen Aufforderungen und Anweisungen von Pennitrz Josef Folge zu leisten (s. Punkt 8).

Die Benützung sämtlicher Leihgeräte wie Boot, Motor, Angelruten und Rollen, besteht ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

 

13 Havarie, Grundberührung und sonstige Schäden

Der Charterer verpflichtet sich:

  •  jeden Schaden umgehend dem Vercharterer zu melden.
  • bei allen Schäden an Schiff oder Personen ein Protokoll mit allen wichtigen Einzelheiten (Namen aller Beteiligten, Zeugen, Ort, Zeitpunkt, Umstände, Wetterlage usw.) zu fertigen und dieses von Zeugen und/oder Amtspersonen gegenzeichnen zu lassen und nach Rückgabe des Angelbootes unaufgefordert dem Vercharterer zu übergeben. Der Charterer haftet für alle während der Charterzeit eingetretenen Schäden. Verzögerungen durch Reparaturen oder Havarien während der Charter werden nicht vergütet und berechtigen nicht zu Minderung oder Einbehalt der Charter.

 

14 Rückgabe des Angelboots

Der Charterer verpflichtet sich, das Angelboot zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort mit vollen Tanks, gereinigt und „wie übernommen" zurückzugeben. Der Charterer ist verpflichtet, bei Rückgabe des Angelbootes dem Vercharterer alle Schäden, Verluste und Havarien, insbesondere auch jedes Auflaufen und Aufsetzen unaufgefordert zu melden. Der Vercharterer überprüft den ordnungsgemäßen Zustand des Angelbootes. 

Bei Beschädigung, Verlusten, Notwendigkeit von Reinigung, Auffüllen von Verbrauchsmaterial oder Betriebsstoffen oder sonstigen Ansprüchen des Vercharterers aus diesem Vertrag, erfolgt ein Einbehalt von der Kaution, entsprechend der vom Vercharterer geschätzten Kosten. Eine endgültige Abrechnung gegenseitiger Ansprüche erfolgt nach Vorliegen der tatsächlichen Ersatz- bzw. Reparaturkosten. Die Haftung des Charterers ist nicht auf die Kaution begrenzt.

 

15 Überschreitung der Charterzeit, Verlassen am falschen Ort

Eine Verlängerung der Charter ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers zulässig. Wird das Angelboot, gleich aus welchem Grund, vom Charterer ohne eine solche Zustimmung verspätet zurückgegeben, so haftet der Charterer für alle daraus entstehenden Kosten einschließlich des etwaigen Ausfallens einer Anschlusscharter. Darüber hinaus bestehen die Verpflichtungen des Charterers aus diesem Vertrag fort, und der Charterer verpflichtet sich für die Zeit der Überschreitung zur Entrichtung eines um 30% erhöhten Charterentgeltes. Die Verpflichtung des Charterers zur Rückgabe des Angelbootes am vereinbarten Ort und Termin besteht unabhängig von der Wetterlage. Sollte dem Charterer eine vereinbarungsgemäße Rückgabe nicht möglich sein, so hat er unverzüglich nach Erkennen dieser Situation den Vercharterer telefonisch oder telegrafisch zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Vercharterer kann die Rückgabe an einem vereinbarten Übergabeplatz durchführen lassen oder darauf bestehen, dass der Charterer das Angelboot nach Besserung der Wetterlage an den vereinbarten Rückgabehafen überführt. In diesen und allen anderen Fällen des Verlassens des Angelbootes an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort trägt der Charterer alle hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Kosten für Charterausfälle, Rückführung des Bootes zu Lande bzw. Transfer einer Folgechartercrew usw. 

Für die Zeit einer eventuellen Rückführung des Angelbootes durch den Charterer oder den Vercharterer auf kürzestem Wege verpflichtet sich der Charterer zur Zahlung eines um 30% erhöhten Charterentgeltes. Der Vercharterer benachrichtigt Behörden und Rettungsdienste, wenn der Charterer mehr als 12 Stunden überfällig ist. Etwaige Kosten gehen zu Lasten des Charterers.

 

16 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

 

17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters/der Firma. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Firma und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma örtlich und sachlich zuständige italienische Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Irrtümer Vorbehalten!

18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Einzel-Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder rechtswidrig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des Einzel-Vertrags und die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragspartner möglichst nahekommt. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragspartner insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.